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   VGH Hessen, 18.02.2013 - 4 A 1179/12.Z   

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VGH Hessen, 18.02.2013 - 4 A 1179/12.Z (https://dejure.org/2013,51133)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.02.2013 - 4 A 1179/12.Z (https://dejure.org/2013,51133)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 4 A 1179/12.Z (https://dejure.org/2013,51133)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 19 N 14.1022

    Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung

    Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 BJagdG darf Schalenwild nämlich nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden (daraus ergibt sich - ohne dass es vorliegend darauf ankommt - dass der Vollzug der Verordnung den Schalenwildbestand nicht beeinflusst, also die eigentliche Befürchtung des Antragstellers nicht zutrifft, durch die Verordnung werde der Abschuss der Schalenwildbestände verstärkt; zur Neutralität einer Schonzeitverkürzung betreffend die Abschusszahlen vgl. HessVGH, B.v. 18.2.2013 - 4 A 1179/12 - juris Rn. 10).

    Nachdem sowohl das Eigenjagdrevier des Antragstellers als auch die außerhalb des Eigenjagdreviers liegenden Eigentumsflächen nicht im Geltungsbereich der angegriffenen Verordnung liegen, erzeugt die Rechtsetzung in Gestalt einer Verkürzung der Schonzeiten keine unmittelbaren Einwirkungen auf Rechtspositionen des Antragstellers (zur diesbezüglichen Neutralität einer Schonzeitverkürzung vgl. HessVGH, B.v. 18.2.2013 - 4 A 1179/12 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 19 N 15.420

    Weiterer Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur

    Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 BJagdG darf Schalenwild nämlich nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden (daraus ergibt sich - ohne dass es vorliegend darauf ankommt -, dass der Vollzug der Verordnung den Schalenwildbestand nicht beeinflusst, also die eigentliche Befürchtung des Antragstellers nicht zutrifft, durch die Verordnung werde der Abschuss der Schalenwildbestände verstärkt; zur Neutralität einer Schonzeitverkürzung betreffend die Abschusszahlen vgl. HessVGH, B.v. 18.2.2013 - 4 A 1179/12 - juris Rn. 10).

    Nachdem das Eigenjagdrevier des Antragstellers nicht im Geltungsbereich der angegriffenen Verordnung liegt, erzeugt die Rechtsetzung in Gestalt einer Verkürzung der Schonzeiten keine unmittelbaren Einwirkungen auf Rechtspositionen des Antragstellers (zur diesbezüglichen Neutralität einer Schonzeitverkürzung vgl. HessVGH, B.v. 18.2.2013 - 4 A 1179/12 - juris Rn. 10).

  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 4 A 1902/17

    Klage auf Aufhebung der Schonzeit für Fuchs und Waschbär

    Mit Beschluss vom 18. Februar 2013 (- 4 A 1179/12.Z -, juris Rdnr. 7) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass von einer von der obersten Jagdbehörde getroffenen Anordnung über die Aufhebung der Schonzeit nach § 26b Abs. 8 HJagdG "offensichtlich und unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt ein Eingriff in die Jagdausübungsberechtigung verbunden" ist.

    Falls die oberste Jagdbehörde dieser Anregung aber nicht folgt und die Schonzeit für bestimmte Tierarten im Jagdbezirk des Klägers nicht aufhebt, bewirkt dies keinen Eingriff in seine geschützte Rechtsstellung als Jagdausübungsberechtigter, die der Kläger mit der von ihm abgeschlossenen Jagdpacht begründet hat (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 A 1179/12 -, juris Rdnr. 7, 10).

  • VG Kassel, 21.06.2017 - 2 K 939/16

    Antrag und Klage eines Jagdpächters auf Aufhebung der Schonzeit für Fuchs und

    Wie auch die Regelung des § 27 Abs. 1 BJagdG (vgl. zum fehlenden Drittschutz von § 27 Abs. 1 BJagdG: BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 8.94 -, a.a.O; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 A 1179/12.Z -, juris, m.w.N.) werden nicht etwa berechtigte Ansprüche eines Individualrechtsträgers, sondern Belange in Bezug genommen, die in unmittelbarem Kontext zu dem allgemeinen Wohl stehen.
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